Lizenzierte Ansprechpartnerin in Slowenien
Lokale Erhebungen, Dokumentenprüfung, gesetzeskonforme Informationsbeschaffung und Koordination mit den relevanten slowenischen Stellen.
Für Kanzleien, Agenturen und Unternehmen
ARGUS unterstützt Kanzleien, Ermittlungsagenturen, Compliance-Verantwortliche und Unternehmen bei Mandaten in Slowenien sowie bei grenzüberschreitenden und internationalen Fällen. Den slowenischen Teil übernimmt ARGUS direkt; Maßnahmen in anderen Ländern werden nach dem dort geltenden Recht geplant und, wenn erforderlich, mit qualifizierten Partnern vor Ort koordiniert.
Zu Beginn werden der rechtmäßige Zweck, der realistische Umfang und ein nachvollziehbarer Arbeitsplan klar definiert. Die Recherche in öffentlichen Quellen kann häufig zeitnah beginnen. Amtliche Prüfungen richten sich nach den in Slowenien geltenden Zugangs- und Bearbeitungsvorschriften.
Lokale Erhebungen, Dokumentenprüfung, gesetzeskonforme Informationsbeschaffung und Koordination mit den relevanten slowenischen Stellen.
Der Bericht unterscheidet öffentlich zugängliche Feststellungen, amtlich bestätigte Angaben und sonstige rechtmäßig erlangte Ergebnisse.
Berichtssprache, Anlagen sowie eine neutrale oder White-Label-Darstellung können vor Beginn vereinbart werden.
Ablauf
Der Ablauf ist so angelegt, dass der Auftraggeber jederzeit weiß, was geprüft wird, welche Antworten noch ausstehen und welche Grenzen gelten.
Kurze Darstellung des Sachverhalts, des Verwendungszwecks und einer möglichen Frist.
Prüfung des rechtmäßigen Zwecks, der erforderlichen Vollmacht, der realistischen Quellen und Grenzen.
Schriftliche Vollmacht oder geeigneter Auftrag mit klar bezeichnetem zulässigem Umfang.
Öffentliche Quellen, förmliche Anfragen und weitere rechtmäßige Schritte mit vereinbarten Zwischenständen.
Sachlicher Bericht mit Quellenhinweisen, verfügbaren Belegen und klar bezeichneten Grenzen.
Berichtsstandard
Ziel ist keine Übertreibung des Ergebnisses, sondern eine geordnete Tatsachengrundlage, die eine Kanzlei, Agentur, ein Arbeitgeber oder eine Compliance-Stelle selbstständig bewerten kann.
Fragen vor der Beauftragung
Eine kurze Darstellung des Sachverhalts und des Zwecks, die betroffenen Länder, verfügbare Identifikationsdaten sowie eine mögliche Frist.
Eine erste Einschätzung und Recherchen in öffentlich zugänglichen Quellen können häufig kurzfristig beginnen. Amtliche Bestätigungen können eine schriftliche Vollmacht und die Bearbeitung durch die zuständige Stelle erfordern.
Bei einem entsprechenden professionellen Auftrag kann eine neutrale oder White-Label-Darstellung vereinbart werden.
Vor dem Austausch wird abgestimmt, welcher sichere Weg und welcher Mindestumfang erforderlich sind. Für den Auftrag erhobene Informationen werden nach ZDD-2 vertraulich und als Geschäftsgeheimnis geschützt.
PROFESSIONELLE PARTNER
Umfang, Vollmacht, Berichtsformat, Kommunikation und Unterlagen werden vor Beginn abgestimmt.
Lokale Recherchen, Tatsachenprüfung, Zustellungen und Außendienst für Mandate mit Slowenienbezug.
Zuverlässige lokale Durchführung für ausländische Ermittlungsagenturen mit abgestimmter Berichterstattung und Rückmeldung.
Unternehmensrecherche, interne Sachverhalte, Beweissicherung und weitere rechtmäßige Ermittlungsaufträge in Slowenien.
VERTRAULICHE INTERNATIONALE ANFRAGE
Für eine erste Einschätzung genügen Land, Zweck, gewünschte Prüfung und ein möglicher Termin. Sensible Unterlagen werden im ersten Kontakt nicht benötigt.
Berufliche Qualifikation: slowenische Privatdetektivlizenz Nr. 265/2026. Auftragsumfang und Vollmacht werden vor Beginn geprüft.
PRE-EMPLOYMENT- & HINTERGRUNDPRÜFUNGEN IN SLOWENIEN
Hat ein Bewerber, Auftragnehmer, Geschäftspartner oder eine andere Person einen Bezug zu Slowenien, kann ARGUS den slowenischen Teil einer rechtmäßigen Hintergrund- oder Due-Diligence-Prüfung übernehmen und die Ergebnisse auf Deutsch oder Englisch berichten.

Prüfung rechtmäßig verfügbarer Informationen zu aktuellen oder früheren Beschäftigungen, beruflichen Funktionen, Organstellungen und relevanten geschäftlichen Verbindungen.
Prüfung verfügbarer slowenischer Unternehmensregister, Insolvenz- oder Konkursverfahren, Eigentums- und Leitungsfunktionen sowie weiterer relevanter registrierter Umstände.
Soweit für den rechtmäßigen Auftragszweck relevant, können identifizierbare Immobilienrechte, Hypotheken, Vollstreckungsvermerke und andere eingetragene Belastungen über geeignete Quellen geprüft werden.
Die Ergebnisse können als sachlicher Bericht mit Quellenhinweisen und Belegen geliefert werden, auf Wunsch auch neutral bzw. im vereinbarten White-Label-Format für ausländische Ermittlungsagenturen.
Strafregisterangaben, amtliche Personendaten und andere geschützte Register werden nicht wie frei zugängliche OSINT-Daten behandelt. Zugang und Verifizierung richten sich nach Zweck, slowenischem/EU-Recht, entsprechender Bevollmächtigung und – soweit erforderlich – der Einwilligung der betroffenen Person.
Professionelle Beauftragung
ARGUS unterstützt Kanzleien, Ermittlungsagenturen, Compliance-Verantwortliche und Unternehmen bei Mandaten in Slowenien sowie bei grenzüberschreitenden und internationalen Fällen. Den slowenischen Teil übernimmt ARGUS direkt; Maßnahmen in anderen Ländern werden nach dem dort geltenden Recht geplant und, wenn erforderlich, mit qualifizierten Partnern vor Ort koordiniert.